Wir wehren uns gegen den Anschluss an die Telematik-Infrastruktur. Wir möchten,
dass Patienten und andere Teile der Bevölkerung über die Telematik-Infrastruktur und deren Unwägbarkeiten
wirkungsvoll aufgeklärt werden. » TI-Frei « versucht, Folgen abzumildern, Vorteile zu
schaffen, Kräfte zu bündeln und die elektronische Gesundheitsakte (eGA)/ Patientenakte (ePA) zu verhindern.
DIREKT ZUR ANMELDUNG (FÜR ÄRZTE UND THERAPEUTEN) ↴
TI-Frei ist ein serviceorientiertes Gesamtkonzept – sowohl für Ärzte und Therapeuten als auch für Patienten.
BEISPIEL - Internetseite einer TI-freien Praxis →
DAS QUALITÄTSSIEGEL » TI-Frei « – WAS ES KANN:
→ Nur Praxen und Einrichtungen ohne Telematik-Infrastruktur dürfen » TI-Frei « nutzen,
da » TI-Frei « beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke angemeldet ist und wir Lizenzen der Marke nur an
verifizierte Praxen und Einrichtungen vergeben. So wird Missbrauch und Verflachung ausgeschlossen und die Marke hat als Qualitätssiegel
längerfristig Bestand.
→ Das Marken-Logo als » Qualitätssiegel telematikfreie Praxis « beinhaltet alle notwendigen Informationen, um schnell aufklären und die jeweilige Praxis eindeutig kennzeichnen zu können.
Patienten, Besucher, Passanten und Interessenten verstehen auf diese Weise schnell, worum es geht und welchen Vorteil diese Praxis bietet.
Und jede*r, der mehr wissen möchte, gelangt über den QR-Code zügig zu umfassender Hintergrundinformation. Dies schafft Öffentlichkeit,
Aufmerksamkeit, Unterstützung und Transparenz.
→ Das Logo kann umgehend Teil einer entsprechenden Internetpräsenz und eines Praxisschildes werden. Hierzu erhältlich sind alle nötigen
Bild- und Grafikdateien sowie – für schnelles Handeln – flexibel einsetzbare Aufkleber unterschiedlicher Art und Größe.
→ Sie brauchen also nicht extra Schriftzug, Text und Flyer zu entwerfen oder entwerfen zu lassen.
Drucken Sie einfach unser Qualitätssiegel, und alles ist erledigt.
→ Auf Wunsch kann Ihre Praxis oder ähnliche Einrichtung zusätzlich in die Liste der TI-freien Praxen und Einrichtungen (hier klicken) aufgenommen
werden. Dadurch kann diese Praxis
von Patienten und Interessenten auf Basis der TI-Freiheit bequem gesucht und gefunden werden – ein Vorteil im Hinblick auf die durch den Gesetzgeber
veranlassten Honorarkürzungen. Möglicherweise sogar ein Ausgleich.
→ Der große Vorteil dieser Liste: Man kann sich darauf verlassen, dass die aufgeführten Praxen und Einrichtungen
nicht Teil der Telematik-Infrastruktur sind.
WESHALB EIN UNKOSTENBEITRAG NOTWENDIG IST
→ Dinge, die Zeit und/ oder Geld kosten: Markenanmeldung, professionelles Grafik-Design, Web-Design, Erstellung und Pflege der Internet-Seite,
Erstellung und Pflege der Liste der TI-freien Praxen, regelmäßige Zahlungen für die Nutzung der Internet-Domain, des für die Internet-Services erforderlichen Web-Space´,
für die Verschlüsselung für sicheren Datenverkehr per HTTPS; Erstellung der Konzepte und Texte in voller Verantwortung, organisatorische Tätigkeiten,
Herstellung Aufkleber, Postversand Aufkleber und Verarbeitungshinweis etc.
DIE EINMALZAHLUNG VON DERZEIT* 89,- € ENTHÄLT
(* Anpassungen der Höhe der einmalig zu begleichenden Schutzgebühr sind grundsätzlich möglich.)
→ Die zeitlich unbegrenzte Nutzung der Marke » TI-Frei «, so, wie in den Nutzungsbedingungen des
Lizenzantrags detailliert dargestellt.
→ Eine Vektor-Grafik-Datei des TI-frei-Qualitätssiegels für Grafiker oder Schildhersteller sowie Bilddatein in hoher Qualität mit unterschiedlich
ausgeprägten und verschieden großen Motiven des Qualitätssiegels, was Ihnen per E-Mail zugesandt wird.
→ Ein auf Ihre Bedürfnisse angepasster Aufkleber mit dem TI-frei-Qualitätssiegel, der Ihnen per Post zugesandt wird.
→ Eintragung Ihrer Praxis bzw. Ihrer Einrichtung in die Liste der TI-freien Einrichtungen, sofern dies gewünscht ist.
→ Der Zeitraum der Eintragung Ihrer Praxis/ Einrichtung in die Liste der TI-freien Praxen und Einrichtungen
entspricht mindestens der Gültigkeit Ihrer TI-frei-Lizenz.
→ Qualifiziertes, von unserem Anwalt erstelltes Widerspruchsschreiben zur TI mit Begleitvermerk (nur für TI-frei-Lizenznehmer)
→ Der Listeneintrag stellt für den Lizenzinhaber eine freiwillige Zusatzoption dar. Die Lizenz ist aus Gründen einer nachhaltigen
Qualitätssicherung Voraussetzung für die Eintragung in die Liste.
Zur Nutzung des Schriftzugs bitte den LIZENZANTRAG ausfüllen und per E-Mail oder per Post an die im Antrag stehende Adresse senden.
Wenn zusätzlich die Eintragung Ihrer Praxis/ Einrichtung in die TI-frei-Liste gewünscht ist, dann bitte zusätzlich zum Lizenzantrag die TABELLE FÜR DEN LISTENEINTRAG ausfüllen
und per E-Mail an die in der Tabelle angegebene Adresse senden.
Zur Aufnahme in die Liste ist aufgrund einer nachhaltigen Qualitätssicherung die gültige TI-frei-Lizenz Bedingung.